Inkasso - Mahnung - Mahnbescheid online - deutschlandweit, in Europa und weltweit: Kosten und Ablauf
Sie können Ihre Forderung: >> hier online << eingeben oder Ihre Rechnungen per E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend zurück.
- Ihre Forderung machen wir in Europa mit einem Europäischen Mahnbescheid geltend (Anmerkungen und Länderübersicht s.u.***). Bitte beachten Sie unser Angebot für das Auslandsinkasso: Angebot>> oder fragen Sie uns!
- Ihre Forderungen können wir auch europaweit über unsere Kooperationspartner per Klageverfahren und Vollstreckung geltend machen, insbesondere bestehen Kooperationen mit unseren Partnern in: +Großbritannien +Österreich +Italien +Polen +Baltische Staaten (Estland, Lettland, Litauen).
- International verfügen wir über ein weltweites Netzwerk an Kooperationspartnern, bei denen Ihnen im außergerichtlichen Beitreibungsverfahren keine Kosten entstehen. Sehen Sie hier unser Angebot>>
Forderungen unter 600,00 EUR nehmen wir grundsätzlich nicht an. Die Abwehr von Forderungen unter 600,00 EUR übernehmen wir nicht (s.u.**). vgl. auch >>
Unser Angebot
Wir können im Wirtschaftsinkasso kostenneutrale Konditionen anbieten. Soweit Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Rechnungen, Lieferscheine, Schriftverkehr, Kontaktdaten, Vollmacht etc.) und Informationen zur Verfügung stellen und der Schuldner nach unserer Prüfung nicht zahlungsunfähig ist, brauchen Sie sich nicht mehr um das Inkasso kümmern. Unser AngebotWir bieten kostenneutrale Konditionen im außergerichtlichen Verfahren, wenn
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Kosten - Konditionen unseres Inkassobüros:
Da wir seit vielen Jahren insbesondere für ausländische Unternehmen tätig sind, die ihre Forderungen in Deutschland realisieren wollen, können wir auch Ihnen mit unserer Inkassoabteilung international übliche Konditionen anbieten ("no win, no fee" / "no cure, no pay").
Bitte beachten Sie, dass für das Auslandsinkasso gesonderte Bedingungen gelten! Fragen Sie uns!
Sie brauchen daher nicht mit Kosten für uns in Vorleistung gehen! vgl. >>
Bei einer Vielzahl von Forderungen und regelmäßiger Beauftragung können wir besondere Konditionen anbieten.
Kosten - Außergerichtliche Tätigkeit:
1. Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten verbucht.
2. Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar (der Schuldner reagiert nicht, ist nicht auffindbar oder ist insolvent und Sie wollen von weiteren Maßnahmen absehen), entstehen im außergerichtlichen Verfahren kaum Kosten.
Unser Service umfasst insbesondere folgende Auskünfte:
(Gebühren 2023):
1. Prüfung auf Schuldnereintragungen: Vermögensauskunft: 30,00 EUR
Ist der Schuldner (Einzelperson, Einzelkaufmann) als Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen und damit noch zahlungsfähig?
Oder hat der Geschäftsführer der GmbH/AG/UG die Vermögensauskunft für die Firma abgegeben?
2. Prüfung auf laufende Insolvenzverfahren: 20,00 EUR
3. Prüfung der postalischen Adresse und Einwohnermeldeamt: 40,00 Euro
Ist die Postadresse korrekt, sodass im gerichtlichen Mahn- und Gerichtsverfahren Zustellungen durch das Gericht erfolgen können?
4. Handelsregisterauszüge: 40,00 EUR, Wer ist tats. als GF eingetragen? Was ist der letzte
"offizielle" Stand? Welche Informationen ergeben sich aus dem Register und seinen Änderungen
5. Recherche SocialMedia, Internet: 40,00 EUR
Welche Informationen finden sich im Internet? Beschwerden, neue Adressen, Telefonnummern
6. Anschriftenermittlung vor Ort: 80,00 EUR
7. Arbeitgeberermittlung Deutschland: 60,00 EUR
8. Wirtschaftsauskunft Einzelperson: 60,00 EUR
9. Wirtschaftsauskunft Firmen: 120,00 EUR
10. Wirtschaftsauskunft Firmen Ausland: 140, 00 EUR
Für dieses basic package berechnen wir ansonsten 90,00 EUR, wenn unabhängig von einem konkreten Auftrag.
Ein vollständiger Check der finanziellen Situation – advanced package – enthält das basic package plus eine umfassende Wirtschaftauskunft einer namhaften Wirtschaftsaukunftei (Adressen, Beteiligungen, Bankverbindungen, Umsatzentwicklungen usw.). Die Kosten betragen 220,00 EUR für jeden Schuldner.
Die Kosten einer einzeln beauftragten Wirtschaftsauskunft (credit report) beträgt 180,00 EUR.
Kosten - Gerichtliche Tätigkeit:
3. Sollte der Schuldner nicht zahlen oder sonst irgendwie reagieren, eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalten oder die Forderung bestreiten, werden gerichtliche Schritte notwendig.
Für ein gerichtliches Verfahren in Deutschland sind Gerichtskosten an das Gericht nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle zu zahlen. Diese werden von uns nicht verauslagt.
Selbstverständlich muss der Schuldner alle Kosten tragen, wenn wir ein Urteil gegen ihn erhalten.
Anwalts- und Gerichtskosten im Gerichtsverfahren
Gesetzliche Tabelle - Klage
Kostenübersicht über die üblicherweise im Gerichtsverfahren anfallenden Gebühren (Beträge ohne Gewähr).
In einem gerichtlichen Verfahren fallen für jeden Anwalt mindestens zwei Gebühren (sog. Verhandlungs- und Terminsgebühr), maximal 3 Gebühren (ggf. plus sog. Einigungsgebühr) an.
Hinzukommen noch Kosten für Fotokopien, eine Auslagenpauschale, evtl. Reisekosten sowie die entsprechende Mehrwertsteuer.
Nicht enthalten sind auch Kosten eines Sachverständigengutachtens, evtl. Zeugengebühren und evtl. Vollstreckungskosten (idR 80-150 EUR).
Hier finden Sie die gesetzliche Tabelle für Gerichts- und Anwaltskosten (Auszug), Jahr 2023, Tabelle 1
Damit ist in der Regel das gesamte Verfahren bezahlt.
Die unten genannten Gebühren fallen in jedem Fall in einem Gerichtsverfahren an.
Privatleute müssen noch auf die Summe von Verfahrensgebühr und Terminsgebühr die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzurechnen, um die Kosten zu ermitteln (summe Verfahrensgebühr + Terminsgebühr x 19% und die Summe dann + Gerichtskosten).
Im Einzelfall muss eine weitere Gebühr in ähnlicher Höhe wie angegeben hinzugerechnet werden. Hierüber werden wir Sie informieren. Bereits gezahlte Gebühren werden grundsätzlich auf den Gesamtbetrag angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die hier angegebenen Gebühren in jedem Fall als Vorschuss für ein Gerichtsverfahren zu entrichten haben.
Nicht enthalten sind: Kosten für Kopien, Übersetzungen, Sachverständigengebühren, Reisekosten (Gericht), Gerichtstermin (150,00 EUR-350,00 EUR), Kosten und Gebühren des Vollstreckungsverfahrens (wie Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung etc.).
Die Summe der Beträge ergibt das Honorar für ein reguläres streitiges Klageverfahren.
Für eine Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss iHv. 3 Gerichtsgebühren einzuzahlen (in Tabelle berücksichtigt).
Es handelt sich um eine Kostenübersicht, so dass Ihre Kosten im Einzelfall anders ausfallen können. Nicht enthalten ist die Berechnung der sog. Geschäftsgebühr (für die außergerichtliche Tätigkeit), die auf die Kosten im Gerichtsverfahren z.T. anzurechnen ist, (nicht vom Gegner erstattungsfähige) Kopiekosten, Reisekosten und sog. Abwesenheitsgeld. vgl. >>
* Einzelforderungen unter 600,00 EUR können wir grdstzl. nicht annehmen. Etwas anderes gilt nur bei Dauerbeauftragung zum Inkasso mehrerer Forderungen. Fragen Sie uns!
*** Wir berechnen hier die gesetzlichen Gebühren.
Zustellung des Mahnbescheids im Ausland findet nur bei einem Wohn- oder Firmensitz in einem der folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG).
Die amtliche Zustellung kann dauern. Die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes muss belegt werden können, z.B. Gerichtsstandsvereinbarung oder Erfüllungsort des Vertrages in Deutschland oder die inländische Zuständigkeit ergibt sich, wie in Unterhaltssachen, unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften (vgl. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO). Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann innerhalb eines Monats erfolgen. Zusätzliche Kosten können anfallen: Prüfungsgebühr für das Zustellersuchen durch das Gericht (i.d.R. 20,00 EUR); Zustellauslagen der ausländischen Behörden; ggf. Vorschuss für anfallende Übersetzungskosten (zwischen 180,00 und 280,00 EUR).