Kontakt und Service - Anwaltskanzlei Feinen, Köln

Zur Entlastung unserer Mitarbeiter bitten wir die Kommunikation über E-Mail, Chat oder Video Call zu führen. Selbstverständlich rufen wir gerne zurück (Rückrufanfrage siehe rechts unten). 

Bei rechtlichen Fragen und gewünschter Rechtsberatung benutzen Sie gerne auch unsere Video-Rechtsberatung hier>>


Aus organisatorischen Gründen kann unsere Telefonzentrale keine rechtlichen Auskünfte erteilen und auch keine Auskunft über den Sachstand der Aktenbearbeitung geben.


Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel keine Fälle unter 600 EUR annehmen. 

Wir bitten um Verständnis, falls Ihr Sachbearbeiter nicht sofort verfügbar ist. 



Unsere Telefonzentrale kann keine Termine vereinbaren. Bitte sprechen Sie mit dem jeweiligen Rechtsanwalt.

Postanschrift - keine Besucher

 

Anwaltskanzlei Feinen
Fuchsstr. 1
50823 Köln

Besucher nur nach Terminvereinbarung


Bitte übersenden Sie die offenen Rechnungen an:
kanzlei@wirtschaftsinkasso.com


Bitte beachten Sie, dass alle Beratungen auch Online durchgeführt werden können!
Senden Sie uns Ihre Anfrage mit einem Terminwunsch gerne per E-Mail: kanzlei@wirtschaftsinkasso.com

Video-Konferenz und Beratung
: Sie erhalten einen Link von uns per E-Mail zugesandt (sicheres peer-to-peer)


Chat: Unseren Chat-Raum finden Sie hier: https://inkassodeutschland.com/Online-Beratung-Chat/

Zu unserer Entlastung:

Wenn Sie uns anrufen und um einen Rückruf bitten, werden wir Sie umgehend zum gewünschten Zeitpunkt zurückrufen.

0221-16 844 589 Tel Zentrale

Unsere Telefonzentrale kann aus organisatorischen Gründen keine Auskünfte zu laufenden Akten erteilen. Fordern Sie bitte  einen Rückruf an.   

0221-16844619 Fax (nur nach Absprache)

0221-16 839 765 Inkasso

0172-9147464 WhatsApp
(nur SMS und AB)
WhatsApp (nur Chat): Kanzlei Feinen

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Michael Feinen, Leiter (internationales) Inkasso, Handelsrecht, Vertragsrecht

Inkasso, Köln, Rechtsanwälte, Inkassofirma, Deutschland, Europa, Kaufrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Ratenzahlungsvereinbarung, Bonitätsprüfung, Insolvenzcheck, Forderungsanmeldung, Insolvenzrecht







Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung (möglichst per E-Mail).

Termine für Besprechungen jederzeit per Video (vOffice, Teams, Google Meet, Zoom, WhatsApp u.a.) oder Chat (über die Homepage).

Es ist sehr einfach: Senden Sie uns eine Anfrage für einen Besprechungstermin per E-Mail oder bitten Sie über unser Sekretariat um einen Video-Call.

Wir senden Ihnen einen Link, den Sie nur anklicken müssen.

Einzige Voraussetzung ist, dass Sie einen modernen Browser wie Chrome, Edge oder Firefox nutzen (aktuelle Version) und Ihr PC, Laptop, iPad, iPhone oder Android-Handy über Kamera und Audiofunktion (Mikrofon und Lautsprecher) verfügt.

Es baut sich eine Verbindung über sichere deutsche Server auf (Peer-to-peer) und wir können Ihre Angelegenheit besprechen. 




Downloads:

Vollmachtsformular - Bitte ausdrucken, ausfüllen und an uns zurücksenden (vorab bitte per E-Mail oder Fax). Erläuterungen zur Vollmacht finden Sie unten. 


Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung.pdf (106.1KB)
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung.pdf (106.1KB)



Datenschutzinformation
Bitte unterschreiben und uns zusenden
Datenschutzinfo.PDF (66.12KB)
Datenschutzinformation
Bitte unterschreiben und uns zusenden
Datenschutzinfo.PDF (66.12KB)

 

Inkasso Vollmacht
VollmachtInkasso.pdf (45.5KB)
Inkasso Vollmacht
VollmachtInkasso.pdf (45.5KB)


 

Allgemeine Vollmacht
Allgemeine Anwaltsvollmacht
Vollmacht.pdf (31.07KB)
Allgemeine Vollmacht
Allgemeine Anwaltsvollmacht
Vollmacht.pdf (31.07KB)


Inkasso Konditionen
FlyerInkasso_1.pdf (655.5KB)
Inkasso Konditionen
FlyerInkasso_1.pdf (655.5KB)



Inkasso Unser Vorgehen
FlyerInkasso_1.pdf (655.5KB)
Inkasso Unser Vorgehen
FlyerInkasso_1.pdf (655.5KB)

 


Allgemeine Mandatsbedingungen
AMB Allgemeine Mandatsbedingungen11_20.pdf (885.52KB)
Allgemeine Mandatsbedingungen
AMB Allgemeine Mandatsbedingungen11_20.pdf (885.52KB)

 

 


 

Unser Rechercheangebot 2023
Rechercheangebot.pdf (111.72KB)
Unser Rechercheangebot 2023
Rechercheangebot.pdf (111.72KB)


 


Zahlungen können Sie auch bequem über unser Zahlungsportal auf www.kanzlei-feinen/zahlungsportal vornehmen.

 

Bezahlen mit PayPal: Nach telefonischer Absprache oder unter Angabe Ihres Namens können Sie für die jeweils genannten Leistungen schnell per PayPal bezahlen - die Gebühren übernehmen wir.

Eine Rechtsberatung können Sie ab 20,00 EUR erhalten. Einzelheiten stimmen wir per Chat oder Telefonanruf oder E-Mail ab.

Sie können auch einfach und bequem mit dem PayPal.Me Service zahlen:

Einfach hier klicken: hier>> o der https://paypal.me/feinen in Ihren Browser eingeben, den Betrag angeben und senden - das ist alles.









Sie können auch bequem über PayPal bezahlen: https://paypal.me/feinen (wir akzeptieren keine Gebühren). Sie können auch bequem über PayPal bezahlen: https://paypal.me/feinen (wir akzeptieren keine Gebühren).

 


Die Vollmacht - Warum?

Grundlage anwaltlichen Handelns

Bei jeder Tätigkeit "nach außen", also bei jedem Kontakt mit Dritten (Schuldnern) oder mit dem Gericht werden wir für Sie tätig.

Die Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vollmacht. Die Unterzeichnung einer Vollmacht ist bei Rechtsanwälten üblich und sinnvoll.

Zwar kann diese Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Um gegenüber Dritten, gegenüber Behörden und Gerichten unsere "Vollmacht" nachweisen zu können, werden wir Sie zu Beginn des Mandats jedoch bitten, uns eine entsprechende, schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen.

Bitte beachten Sie, dass ein Gegner (Schuldner) oder eine Behörde die Kommunikation mit uns verweigern kann, wenn wir nicht die Bevollmächtigung nachweisen.

Insbesondere bei Vertragskündigungen (z.B. Darlehensvertrag), dem Rücktritt vom Vertrag und anderen Rechtsgeschäften, die wir ggf. für Sie vornehmen, ist die Vorlage einer Originalvollmacht zwingend erforderlich.

Im Insolvenzverfahren ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht unbedingt notwendig.
Das Gleiche gilt in der Zwangsvollstreckung Ihrer Forderungen. Ein Gerichtsvollzieher wird immer die Vorlage einer Vollmacht verlangen. 

Nicht zuletzt ist die Unterzeichnung der Vollmacht auch für den Mandanten und für uns eine Bestätigung der Mandatserteilung. Je nach Inhalt der an uns herangetragenen Angelegenheit werden wir Sie bitten, uns ein, zwei oder auch noch weitere Exemplare zu unterzeichnen. Dies hat den Zweck, dass im Falle des notwendigen Versandes von Originalvollmachten - dies ist beispielsweise bei Kündigungen zwingend erforderlich - ein Originalexemplar in unserer Handakte verbleibt.

In der Regel verwenden wir den Text einer sogenannten Einheitsvollmacht.

Der Text ist so ausführlich, damit er die meisten, gängigen Fallkonstellationen abdeckt. Einerseits braucht man somit nicht mit einer Vielzahl von Formularen umzugehen, umgekehrt lässt sich beim Beginn eines Mandates häufig nicht abschätzen, welche Tätigkeiten im fortlaufenden Verfahren erforderlich werden. So ersparen wir Ihnen und uns erheblichen Aufwand, indem uns das Formular im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten sehr weitgehend legitimiert.

Im Innenverhältnis, das heißt im Verhältnis zu Ihnen, dürfen wir selbstverständlich nur entsprechend Ihren Weisungen und entsprechend Ihren Interessen von dieser Vollmacht Gebrauch machen. Es gibt allerdings auch Geschäfte, die mit der Vollmacht nicht erledigt werden können. Insbesondere im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht gibt es eine Vielzahl von Geschäften, die eine notarielle Beurkundung voraussetzen. In der Regel muss dann auch die Bevollmächtigung in notarieller Form erfolgen. Ihre Post würde uns auch nicht ausgehändigt, weil dafür eine spezielle "Postempfangsvollmacht" erforderlich ist.

Bei der Beendigung des Mandats erlischt die Vollmacht, da sie nur auf das Mandat bezogen ausgestellt wurde. In der Regel nehmen wir die Vollmachten mit zu den Akten und verwahren sie im Archiv.




Anfahrt und Routenplanung




Vielen Dank für Ihr Interesse!








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