Prozessfinanzierung auch ohne Rechtsschutzversicherung

Sofort-Rechtsschutz auch für kleine Forderungen


Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Ihr Recht vollkommen ohne Prozesskostenrisiko durchzusetzen, haben wir eine Kooperation in der Prozessfinanzierung entwickelt.


Sollte Ihr Prozess nicht erfolgreich sein, übernimmt unser Partner, der Prozessfinanzierer, für Sie die Prozesskosten. Im Erfolgsfall erhält dieser eine Beteiligung an der erstrittenen Summe.


Anders als bei den etablierten Prozessfinanzierern ist keine Mindestsumme der Forderung von regelmässig mehr als 100.000 EUR notwendig und es werden keine Gebühren von bis zu 50% der erstritttenen Summe berechnet.
Unser Partner übernimmt Forderungen bereits ab 1000 EUR.
Es werden also sämtliche Prozesskosten übernommen. Das Prozess- und Kostenrisiko liegt allein bei diesem. Geht die Klage verloren, müssen Sie nichts zahlen.


Sie müssen also keine Gerichtskosten zahlen, keinen Vorschuss für den Anwalt, keine Kosten für ein Sachverständigengutachten usw.
Unser Partner erhält für diese Absicherung des Gerichtsverfahrens und das Tragen des Prozessrisikos einen Anteil in Höhe von 30 % des erstrittenen Betrages. Der restliche Betrag wird an Sie ausgezahlt.


Wann kommt diese Option für Sie in Betracht?
Wenn Sie sich scheuen, das Kostenrisiko für ein Gerichtsverfahren einzugehen, wenn Sie die Kosten derzeit nicht tragen können oder wollen, wenn keine Rechtsschutzversicherung abschließen oder in Anspruch nehmen wollen.
Es kann sich also lohnen, am Ende 70% der Forderung zu erhalten anstatt die Forderung aus Ihren Büchern ausbuchen zu müssen oder gar nicht mehr geltend zu machen.


Was ist neu?
Die neuesten Möglichkeiten der IT werden mit juristischem Expertenwissen verknüpft. Zahlreiche zivilrechtliche Fälle und Urteile werden dazu digital ausgewertet. Ein neu entwickelter intelligenter Risiko-Algorithmus vergleicht Ihren Fall mit einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle in einer umfangreichen Datenbank. Er trifft schließlich für uns eine Einschätzung, ob der Rechtsstreit gewonnen werden kann.


Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme dieses Services besteht in jeder Verfahrenslage, also, auch wenn bereits gerichtliche Schritte eingeleitet wurden.
Ihre Vorteile:
- Ihr Prozesskostenrisiko wird abgesichert und die Auslagen für Anwalt und Gericht übernommen
- Der Sofort-Schutz ist fallbezogen und ohne Vertragsbindung oder laufende Kosten. Kein Kostenrisiko!
- Kosten entstehen nur im Erfolgsfall.
- Für Verbraucher und Unternehmer mit und ohne Rechtsschutzversicherung!
- Unkomplizierte digitale Abwicklung über uns.
Was wir brauchen:
Soweit Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Rechnungen, Lieferscheine, Schriftverkehr, Kontaktdaten, Vollmacht etc.) und Informationen zur Verfügung stellen und der Schuldner nach unserer Prüfung nicht zahlungsunfähig ist, brauchen Sie sich nicht mehr um das Inkasso kümmern. Von der Mahnung über das Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung übernehmen wir das gesamte Verfahren, ohne Sie zu belasten!


Wie funktioniert die Beauftragung?
Sie bevollmächtigen uns zu den Ihnen mitgeteilten Konditionen (Servicebedingungen) den Sofort-Rechtsschutz für Sie anzufragen und abzuschließen. Ihnen entstehen dafür keine Kosten.
Wir setzen Ihre Rechte natürlich völlig unabhängig für Sie durch – Sie haben ein direktes Mandatsverhältnis mit uns und ein eigenständiges Finanzierungsverhältnis mit unserem Partner.
Finanziert werden sowohl Fälle mit Rechtsschutzversicherung, wobei auch die Selbstbeteiligung übernommen wird, als auch solche Fälle, in denen keine Rechtsschutzversicherung besteht.



Bitte teilen Sie mit ob dieses Angebot für Sie in Betracht kommt und Sie es nutzen wollen. Wir informieren Sie gerne über weitere Einzelheiten.

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